Wer hilft mir finanziell
die Verhinderungspflege:
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ab einen Pflegegrad 2 und Sie müssen die Pflege Ihres Angehörigen für mindestens ein halbes Jahr in seiner häuslichen Umgebung schon übernommen haben.
Sie erhalten auch das komplette Pflegeverhinderungsgeld, wenn die Pflege Ihres Angehörigen durch eine Kombination aus Pflegesachleistung mittels eines ambulanten Pflegedienstes und mit Hilfe Ihre Pflege gewährleistet wird. Natürlich müssen Sie auch bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen sein.
Es handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um pflegende Angehörige frei zu stellen, falls sie einmal selbst erkranken oder einfach nur mal Urlaub bzw. einmal eine Auszeit benötigen. Die Pflege für ihren Angehörigen wird durch eine Ersatzpflege, die Sie selbst organisieren, sichergestellt. Für diese Verhinderungspflege haben Sie ein Budget von 1612€ pro Jahr zur Verfügung und zusätzlich, wenn Sie keine Tagespflege in Anspruch nehmen weitere 806€, also insgesamt 2418€ für maximal 6 Wochen (bzw. 42 Tage) im Jahr.
Weiterhin ist es für Sie auch möglich nur für ein paar Stunden eine Ersatzpflege zu organisieren, falls sie einmal für ein paar Stunden einen Termin oder eine Einladung wahrnehmen wollen.
Sie können dann eine sogenannte stundenweise Verhinderungspflege mit der gesetzlichen Pflegekasse abrechnen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Voraussetzung hierfür muss der Pflegebedürftige in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden ab einen Pflegegrad 1.
Der zu Pflegende hat einen Anspruch von 125€ pro Monat von der gesetzlichen Pflegekasse. Der nicht in Anspruch genommene monatliche Betrag wird automatisch in den nächsten Monat übertragen. Dieser Übertrag gilt sogar noch bis in das nächste Halbjahr des neuen Jahres. Dieses Geld kann in die Pflege, oder in eine Haushaltshilfe, oder für eine Hilfe für den Alltag investiert werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium
Landespflegegeld in Bayern:
Pflegebedürftige ab einen Pflegegrad 2 erhalten pro Jahr 1000€ Landespflegegeld in Bayern.
Sie können sich mit dem Geld selbst ein Freude machen, oder Ihre Angehörigen, Freunde und Helfer belohnen, die Ihre Pflege liebevoll übernehmen.
https://www.landespflegegeld.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie beim Bayerisches Landesamt für Pflege
Wer hilft mir finanziell !
die Verhinderungspflege:
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ab einen Pflegegrad 2 und Sie müssen die Pflege Ihres Angehörigen für mindestens ein halbes Jahr in seiner häuslichen Umgebung schon übernommen haben.
Sie erhalten auch das komplette Pflegeverhinderungsgeld, wenn die Pflege Ihres Angehörigen durch eine Kombination aus Pflegesachleistung mittels eines ambulanten Pflegedienstes und mit Hilfe Ihre Pflege gewährleistet wird. Natürlich müssen Sie auch bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen sein.
Es handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um pflegende Angehörige frei zu stellen, falls sie einmal selbst erkranken oder einfach nur mal Urlaub bzw. einmal eine Auszeit benötigen. Die Pflege für ihren Angehörigen wird durch eine Ersatzpflege, die Sie selbst organisieren, sichergestellt. Für diese Verhinderungspflege haben Sie ein Budget von 1612€ pro Jahr zur Verfügung und zusätzlich, wenn Sie keine Tagespflege in Anspruch nehmen weitere 806€, also insgesamt 2418€ für maximal 6 Wochen (bzw. 42 Tage) im Jahr.
Weiterhin ist es für Sie auch möglich nur für ein paar Stunden eine Ersatzpflege zu organisieren, falls sie einmal für ein paar Stunden einen Termin oder eine Einladung wahrnehmen wollen.
Sie können dann eine sogenannte stundenweise Verhinderungspflege mit der gesetzlichen Pflegekasse abrechnen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Voraussetzung hierfür muss der Pflegebedürftige in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden ab einen Pflegegrad 1.
Der zu Pflegende hat einen Anspruch von 125€ pro Monat von der gesetzlichen Pflegekasse. Der nicht in Anspruch genommene monatliche Betrag wird automatisch in den nächsten Monat übertragen. Dieser Übertrag gilt sogar noch bis in das nächste Halbjahr des neuen Jahres. Dieses Geld kann in die Pflege, oder in eine Haushaltshilfe, oder für eine Hilfe für den Alltag investiert werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium
Landespflegegeld in Bayern:
Pflegebedürftige ab einen Pflegegrad 2 erhalten pro Jahr 1000€ Landespflegegeld in Bayern.
Sie können sich mit dem Geld selbst ein Freude machen, oder Ihre Angehörigen, Freunde und Helfer belohnen, die Ihre Pflege liebevoll übernehmen.
https://www.landespflegegeld.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie beim Bayerisches Landesamt für Pflege